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Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Agentur für zeitgemäße Kommunikation
Kaner Thompson GbR
Günterstalstraße 20
79100 Freiburg

Vertreten durch:

Nazlı Kaner M.A., Nicole Thompson

Kontakt:

Telefon: +49 (0)761 1207586
E-Mail: post@kanerthompson.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE277590099

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Nazlı Kaner M.A., Nicole Thompson
Günterstalstraße 20
79100 Freiburg

Technische Umsetzung

kultwerk GmbH
Holbeinstraße 2
79100 Freiburg
kultwerk.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Kaner Thompson GbR, Agentur für zeitgemäße Kommunikation, Freiburg, mit ihren Vertragspartnern, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der werblichen Kommunikation. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot und den Aufträgen.

Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlich wie mündlich abgeschlossenen Vertrags, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart und schriftlich festgehalten wurde. Sie gelten auch für folgende Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, ohne dass erneut ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Schutz geistigen Eigentums bei Präsentation

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt oder ein Auftrag zurückgezogen, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, dieses Material in jedweder Form zu nutzen, zu bearbeiten, weiterzugeben oder als Grundlage für die Entwicklung eigenen Materials zu nutzen. Der Vertragspartner hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Bei Auftragserteilung zur Umsetzung eines (1) Entwurfs gilt dies gleichermaßen für alle gezeigten alternativen Entwürfe, Konzeptionen und Ideen, die nicht beauftragt wurden. 

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Die eigenmächtige Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Vertragspartner oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Vertragspartner zur Honorarzahlung mindestens in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

3. Kostenvoranschläge, Vergütung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 15% werden dem Vertragspartner angezeigt.

Die Honoraransprüche der Agentur entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen Kostenvoranschlag von der Agentur ausgewiesen worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend). Sollte der Vertragspartner mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlags erforderlich ist, gilt der Kostenvoranschlag spätestens nach sieben (7) Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Vertragspartner hat dem Inhalt des Kostenvoranschlags ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

Ausfallpauschalen bei Geschäftsreisen: Fallen längere An-/Abreisen zur Wahrnehmung von Terminen und/oder Ausführung beauftragter Leistungen an, wird eine Ausfallpauschale pro mitreisender Mitarbeiter*in vereinbart.  

4. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für Fotografie, Styling, Druck, Programmierung, Design etc. sowie Aufwendungen für Telefon, Kurierdienste, Reisespesen, Anfahrtskosten etc. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Vertragspartners zu vergeben.

5. Treuebindung

Die Treuebindung der Agentur an den Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer entsprechenden Auswahl externer Dienstleister (z.B. für Produktionsvorgänge). Sofern sich der Auftraggeber ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl von Drittunternehmen nach dem Grundsatz eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Resultat im Interesse des Kunden.

Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet.

6. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe, 

A.    Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Vorschläge, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Vorschlägen, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die Agentur zu zahlen.

B. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrags auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

C. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

D. Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in branchenüblicher Form als Urheber genannt.

E. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

F. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über. Im Bereich von Printproduktionen bleiben die den Ergebnissen zugrundeliegenden Arbeitsdateien (so genannte „offene Daten“ aus InDesign, Photoshop, Illustrator etc.) ebenso verwendete Schriftfonts im Besitz der Agentur.

G. s. auch "10. Gewährleistung, Haftung und Versand"

7. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Der Vertragspartner ist verpflichtet, bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass bei der Vergabe von künstlerischen, konzeptionellen und beraterischen Aufträgen an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung abgezogen werden.

8. Besprechungsberichte und Freigaben

Die Agentur verpflichtet sich, über projektrelevante Besprechungen mit dem Auftraggeber jeweils innerhalb von drei Werktagen einen schriftlichen Kontaktbericht per E-Mail zu übermitteln. Der Inhalt dieses Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht innerhalb von weiteren drei Werktagen nach Eingang widerspricht.

Die der Agentur vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten, Designs und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

9. Rechnungen

Die Agentur ist berechtigt, dem Vertragspartner Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen müssen.

Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung wird um den Betrag gemindert, der den Aufwendungen entspricht, die die Agentur durch Nichtdurchführung oder Abbruch des Projekts einspart.

Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden mit zweiter und weiterer Mahnung Mahn- und Aufwandskosten berechnet bzw. der Vorgang an einen Inkassodienstleister übergeben.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Vertragspartners durch die Agentur nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

10. Gewährleistung, Haftung und Versand

Mit schriftlicher Abnahme eines fertiggestellten digitalen Projekts, z. B. einer Website, und damit einhergehender Löschung der Agentur-Zugangsdaten durch den Vertragspartner, bestehen fortan keine Gewährleistungsansprüche seitens des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist vor Projektabnahme zur gesamtumfänglichen, sorgfältigen Prüfung im Rahmen der finalen Qualitätssicherung verpflichtet. Fehlerbehebungen nach der schriftlichen Abnahme werden nur im Einzelfall nach Prüfung, Abwägung und aus Kulanzgründen durchgeführt. 

Mit Freigabe („gut zum Druck“) eines analogen Projekts durch den Vertragspartner bestehen keine Gewährleistungsansprüche an die Agentur, ausgenommen bei technischen Fehlern, die für den Vertragspartner nicht sichtbar sind – z. B. Lieferung technisch fehlerhafter Druckdaten an den Dienstleister – und sofern die Ansprüche des Vertragspartners durch die Agentur nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Die Agentur haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei nachweisbarem Vorsatz oder nachweisbarer grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten.

Die Prüfung jedweder Rechtsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht, sowie die Bereitstellung juristisch geprüfter Inhalte (Impressum, DSGVO) sind nicht Aufgabe der Agentur, sondern deren rechtliche Zuverlässigkeit wird als geprüft und gegeben vorausgesetzt. Die Agentur haftet deshalb nicht für kundenseitig gelieferte Inhalte, z.B. Dateien (Foto, Film, Audio, Text) und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen, die sich aus der DSGVO ergeben. Die Agentur haftet auch nicht für die in der beauftragten Werbung enthaltenen bildlichen wie textlichen Aussagen.

Wird die Agentur von Dritten aufgrund von Urheberrechtsverletzung, der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.

Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Freiburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Freiburg, 26. Februar 2024

 

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